Vom 23. März bis 15. April 2026 können sich zum ersten Mal Interessierte über die Landzahnarztquote für einen Studienplatz der Zahnmedizin für das Wintersemester 2026/2027 bewerben. Ziel ist es, dadurch mehr Zahnärzte für das Land zu gewinnen. Die Studienplätze werden über eine gesetzliche Vorabquote außerhalb des Numerus Clausus vergeben.
Start der Landzahnarztquote: Zahnmedizin studieren ohne Numerus Clausus
Erste Studienplätze werden vergeben - Online-Informationsveranstaltung am 25. März 2026
Neue Wege ins Zahnmedizinstudium
Mit der Landzahnarztquote erweitert der Freistaat Sachsen den Zugang zum Studiengang Zahnmedizin auch außerhalb des Numerus Clausus. Ab dem Wintersemester 2026/2027 werden 8,1 Prozent der Zahnmedizinstudienplätze über die Quote vergeben. Das entspricht im Jahr 2026 8 Plätzen. Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich im Gegenzug, nach dem Studium für mindestens zehn Jahre in einer sächsischen Bedarfsregion zahnärztlich tätig zu werden. Die Studienorte sind Leipzig und Dresden.
Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren.
Erste Stufe: Bewertung nach festen Kriterien
In der ersten Stufe werden fünf im Sächsischen Landzahnarztgesetz definierte Kriterien bewertet, die die Eignung und Motivation für die zahnärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum widerspiegeln:
- Abiturnote
- Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests
- Vorherige Berufsausbildung oder Studium
- Vorherige Berufserfahrung
- Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten
Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein.
Zweite Stufe: Auswahlgespräch
Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus der ersten Phase werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.
Online-Informationsveranstaltung
Am 25. März 2026 findet von 17:00 bis 18:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landzahnarztgesetzes statt. In der gemeinsamen Veranstaltung informieren Vertreterinnen und Vertreter der Landesdirektion Sachsen, der Sächsischen Landeszahnärztekammer sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen über das Programm, das Bewerbungsverfahren und das Berufsbild des Zahnarztes und des Kieferorthopäden.
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