Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen fördert in der ambulanten Weiterbildung die grundversorgenden Fachgebiete mit monatlich 5.800 €. Diese Förderung ist jährlich begrenzt. Regelmäßig gehen aber mehr Anträge ein, als Förderstellen vorhanden sind. Nach dem bislang geltenden Prinzip der Vergabe nach Posteingang des Antrages („Windhundprinzip") wurden sachliche und regionale Kriterien nicht berücksichtigt.
Förderung der ambulanten Weiterbildung in den grundversorgenden Fachgebieten: Neuregelung der Vergabe von Förderstellen in Sachsen
Durch Beschluss der Vertreterversammlung wurden die Durchführungsbestimmungen zur Förderung der Weiterbildung nun mit Wirkung zum 1. Juli 2025 angepasst. Das „Windhundprinzip“ wird durch konkrete inhaltliche Kriterien ersetzt und ländliche strukturschwache Regionen werden priorisiert.
Welche neuen Auswahlkriterien gelten und wie sich das Vergabeverfahren im Detail ändert, sehen Sie auf der Seite der KV Sachsen: