In den nächsten zehn Jahren werden rund 700 Zahnmediziner in Sachsen in den Ruhestand gehen, aber es rücken nur gut halb so viele nach. Versorgungslücken drohen vor allem in kleinen Städten und Dörfern. Ab dem nächsten Studienjahr will Sachsen mit einer Landzahnarztquote neue Medizinstudierende gewinnen. Sie sollen ohne Numerus Clausus einen Studienplatz bekommen können. Dafür müssen sie ein Auswahlverfahren durchlaufen und einen Vertrag mit vielen Verpflichtungen unterschreiben.
Landtag beschließt: Neue Landzahnarztquote in Sachsen
Ohne Numerus Clausus Zahnmedizin studieren
Der Sächsische Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, dass die Behandlung beim Zahnarzt und vor allem Kieferorthopäden auf dem Land sicherstellen soll. Nach dem Vorbild der Landarztquote sollen ab dem Wintersemester 2026/27 jedes Jahr bis zu neun der insgesamt 109 Studienplätze in der Zahnmedizin in Sachsen an Studierende vergeben werden, die als Gegenleistung zehn Jahre lang in unterversorgten Regionen praktizieren sollen.
Der Zugang zu diesen zahnmedizinischen Studienplätzen wird in einem zweistufigen Verfahren geregelt. Wer das Auswahlverfahren besteht, schließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab. Darin enthalten ist die Verpflichtung, später mindestens zehn Jahre in sogenannten Bedarfsgebieten etwa im Erzgebirge, im Vogtland oder in der Oberlausitz zu arbeiten. Teilzeitregelungen und Unterbrechungen sind möglich.