Niederlassung

Niederlassung

Auf dieser Seite erhalten Fachärzte eine Übersicht zu den Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für eine Niederlassung.


Finanzielle Unterstützung

Unterstützung bei der Niederlassung

  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung: Zinsverbilligte Existenzgründungsdarlehen für Niederlassungen, Kontakt: Sächsische Aufbaubank
  • ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer: Finanzieller Anschub für Investitionen und Betriebsmittel durch zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro, Kontakt: Sächsische Aufbaubank
  • Mit dem KfW-StartGeld werden Existenzgründer und Freiberufler gefördert, die weniger als drei Jahre bestehen und die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen.
  • Ärzte die sich in offenen Planungsbereichen niederlassen oder dort eine Praxis übernehmen, können Mittel aus dem ERP-Regionalförderprogramm zur mittel-  und langfristigen Finanzierung von Investitionen in Anspruch nehmen.
  • Für Praxisgründer und niedergelassene Ärzte kommen zudem der KFW-Unternehmerkredit und Unternehmerkapital in Frage.

Förderungen für Ärzte auf dem Land

Über die Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (RL ILE/2011) können unterstützt werden:

  • Bauliche Umnutzung leer stehender Gebäude zu einer Arztpraxis
  • Sanierung der Außenhülle (Dach, Fassade, Fenster) bestehender Praxisgebäude
  • Ausstattung neuer Arztpraxis oder Erweiterung der Ausstattung für zusätzliche medizinische Angebote
  • Mehrkosten für auf medizinische Dienstleistungen ausgerichtete Ausstattung in Fahrzeugen
  • eigener Wohnsitz: Umnutzung/ Wiedernutzung leer stehender ländlicher Gebäude

Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis bezahlter Rechnungen und erbrachter Leistungen. Der Fördersatz beträgt 30 % bis 50 % der förderfähigen Ausgaben. Da es sich um EU-Fördermittel handelt, ist die Zustimmung der Region erforderlich.
Voraussetzung: Nur in Orten bis 5.000 Einwohner. Das Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Planungsleistungen im Vorfeld sind jedoch möglich.
Weitere Informationen:
Förderungen Ärzte auf dem Land (pdf)

Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

Die Niederlassung in von Unterversorgung bedrohten Gebieten fördert der
Landesausschuss der Ärzte und die Krankenkassen Sachsen mit
Investitionskostenzuschüssen bis zu 60.000 Euro und der Gewährung eines
Mindestumsatzes.

Weitere Informationen: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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Beratungsangebote

Vorgründungsberatung und Intensivberatung/Coaching

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei einer Vorgründungsberatung, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Auch für eine Intensivberatung/ein Coaching zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung können Zuschüsse gezahlt werden.

Niederlassungsberatung und Existenzgründerseminare

Informationen zur Niederlassung und Existenzgründung in Sachsen finden Sie im Bereich Arzt in Sachsen unter Niederlassung. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen  bietet auch die Möglichkeit zu persönlichen Beratungsgesprächen in den Geschäftsstellen in Dresden, Chemnitz und Leipzig, wenn Sie als Vertragsarzt in Sachsen tätig werden möchten:

  • zu den Voraussetzungen für die Gründung einer Niederlassung
  • zu Anstellungsmöglichkeiten beim Vertragsarzt oder im Medizinischen Versorgungszentrum
  • zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zulassung oder Anstellung als Arzt
  • zum Stand der Bedarfsplanung (Unterversorgung, Überversorgung)
  • zu finanziellen Förderprogrammen
  • zum zeitlichen Ablauf und zu Fristen
  • zu Ärztlichen Kooperationsformen
  • zu betriebswirtschaftlichen Aspekten rund um die Praxisgründung

Kontakt: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Beratung zu beruflichen Perspektiven von Haus- und Fachärzten

Individuelle Beratung zu den beruflichen Perspektiven von Haus- und Fachärzten in Sachsen bieten auch die Sächsischen ärztlichen Berufsverbände.
Kontakt: Übersicht der Sächsischen ärztlichen Berufsverbände

Wiedereinstiegsberatung für Ärztinnen und Ärzte in einer Berufspause

Etwa 700 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen sind aus den unterschiedlichsten Gründen derzeit nicht berufstätig. Der häufigste Anlass für eine Auszeit ist die Geburt eines Kindes und die anschließende elterliche Betreuung. Viele möchten danach die ärztliche Tätigkeit wieder aufnehmen, fühlen sich aber nach der Berufspause unvorbereitet. Eine persönliche Beratung stellt die Sächsische Landesärztekammer zur Verfügung: Tel.: Ärztliche Geschäftsbereich, 0351 8267311 oder E-Mail: aegf@slaek.de. Wichtige Informationen für Ihren Wiedereinstieg finden Sie auch im Bereich Arzt in Sachsen unter Wiedereinstieg.

Mentorenschaft für Kollegen mit Niederlassungsinteresse und Unterstützung bei der Suche nach einem freien Kassenarztsitz

Kontakt: Berufsverband Deutscher Nervenärzte

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Förderungen durch sächsische Städte, Gemeinden und Landkreise

Die Gemeinde Löbnitz begleitet interessierte Ärzte durch den Verwaltungsapparat einer Praxisansiedlung, gewährt in Absprache ein viertel Jahr Mietfreiheit für die Praxisräume, unterstützt bei der Wohnungssuche oder dem günstigen Erwerb von Bauland sowie bei der Suche nach der geeigneten Kinderbetreuung. Auch ein Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen oder für einen Sprachkurs für ausländische Ärzte ist möglich.
Kontakt: Gemeinde Löbnitz

Die Gemeine Ohorn stellt Praxisräume im möblierten Zustand zur Verfügung und bietet als Unterstützung zudem ein Jahr mietfreie Nutzung der Praxis an.
Kontakt: Gemeinde Ohorn, Ansprechpartner: Herr Jäger (Tel. 035955/72356, gv@ohorn-sachsen.de)

Die Gemeinde Langenbernsdorf (Landkreis Zwickau) unterstützt einen interessierten Allgemeinarzt beim Aufbau einer Praxis durch Bezuschussung baulicher Maßnahmen und günstige Mietkonditionen. Der Ausbau einer Wohnung im selben Haus ist ebenso möglich wie der günstige Erwerb von Bauland.
Kontakt: Gemeinde Langenbernsdorf, Ansprechpartner: Herr Kunert (Tel. 03761/880613, kunert@langenbernsdorf.de)

Die Stadt Radeburg stellt zinslose Darlehen bis 100.000 Euro zur Verfügung und bietet unter Umständen bis zu 10 Jahre Mietfreiheit für die Praxisräume.
Kontakt:
Stadt Radeburg

Mehrere Städte und Gemeinden stellen frei stehende oder in absehbarer Zeit frei werdende Praxisräume zu günstigen Konditionen zur Verfügung.
Kontakt:
Gemeinde Liebschützberg, Gemeinde Olbernhau, Stadt Treuen, Stadt Döbeln

Die Gemeinde finanziert den Ausbau moderner behindertengerechter Praxisräume im alten Rathaus unter voller Mitbestimmung des neuen Arztes. Der Ausbau einer Wohnung im selben Haus oder auch außerhalb durch die Gemeinde ist ebenso möglich, wie der Erwerb von günstigem Bauland.
Kontakt:
Gemeinde Raschau-Markersbach

Für interessierte Ärzte wird durch die Wohnungsgenossenschaft und die Kommunale Wohnungsverwaltung eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch ist auch die Bereitstellung von Bauland durch die Stadt möglich.
Kontakt:
Stadt Burgstädt

Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla stellt einem interessierten Kinderarzt Praxisräume, ein Anschubdarlehen oder weitere Angebote nach persönlicher Rücksprache zur Verfügung.
Kontakt:
Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Die Gemeinde Beilrode unterstützt Sie bei den behördlichen Angelegenheiten einer Praxisgründung und bei der Wohnungssuche.
Kontakt:
Gemeinde Beilrode

Die Stadt begleitet interessierte Ärzte durch den Verwaltungsapparat einer Praxisgründung und unterstützt bei der Suche nach Praxisräumen, Wohnraum oder Kinderbetreuung.
Kontakt:
Große Kreisstadt Aue

Die Stadt bietet interessierten Ärzten einen Umzugskostenzuschuss in Höhe von 3.000 Euro sowie einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Höhe von 500 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, entweder preisgünstig Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise die Kaltmiete für eine Wohnung zu übernehmen. Ausländische Ärzte können zusätzlich einen  Zuschuss zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Höhe von 300 Euro erhalten.
Kontakt: Stadt Frankenberg

Im Rahmen des Ärztekonzepts Vogtland werden regelmäßig alle Ärzte des Vogtlandkreises über 60 Jahre angeschrieben und über eventuelle Pläne zur Praxisaufgabe und das Vorhandensein von Nachfolgern abgefragt. Der Vogtlandkreis bietet in diesem Zusammenhang auch aktive Hilfe bei der Vermittlung eines Nachfolgers an.
Kontakt: Landratsamt Vogtlandkreis unter „Ärzte fürs Vogtland“

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Weitere Förderungen

Rothenburger Modell: 4 plus 1 – Modell

Im Rahmen des 4 plus 1 – Modells erhalten Fachärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte für Innere Medizin die arbeitsvertraglich zugesicherte Möglichkeit einer Promotion zur Erlangung des akademischen Grades „Dr. med.“. Die Promotion wird von der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden begleitet. Während einer Vollzeitanstellung (5-Tage-Woche) am Medizinischen Versorgungszentrum Martinshof in Rothenburg arbeiten Sie vier Tage als Hausarzt und erhalten am fünften Tag frei für die Dissertation im Rahmen einer Promotion.
Dauer: laufend
Kontakt: Medizinisches Versorgungszentrum Martinshof gGmbH Rothenburg

Rothenburger Modell: Flying Doctors

Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Medizinischen Versorgungszentrum Martinshof gGmbH Rothenburg und dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der TU Dresden haben Ärzte beider Einrichtungen die Möglichkeit, einen Rotationszyklus bei der jeweils anderen Einrichtung zu absolvieren. Es wird auch die Möglichkeit verfolgt, das Modell der „Flying Doctors“ umzusetzen, nach dem Ärzte für einen Zeitraum von einem oder zwei Jahren im MVZ oder im Universitätsklinikum beschäftigt werden können.
Dauer: laufend
Kontakt: Medizinisches Versorgungszentrum Martinshof gGmbH Rothenburg