In der Weiterbildung

In der Weiterbildung

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht zu den sächsischen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Weiterbildungsassistenten.


Informationsveranstaltungen

Einmal im Jahr führt die Sächsische Landesärztekammer gemeinsam mit ihren Partnern eine Informationsveranstaltung durch, um Weiterbildungsassistenten Chancen, berufliche Perspektiven und Einsatzmöglichkeiten in Sachsen aufzuzeigen.
Kontakt:
Sächsische Landesärztekammer
Partner:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Krankenhausgesellschaft Sachsen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


Finanzielle Förderung

Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

  • Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und in Medizinischen Versorgungszentren
  • monatliche Förderung von insgesamt 3.500 Euro
  • zusätzlich monatliche Förderung von 250 Euro in Gebieten mit drohender Unterversorgung
  • zusätzlich monatliche Förderung von 500 Euro in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung
  • Kontakt: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
  • Partner: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Krankenkassen in Sachsen

Weiterbildung in anderen Fachgebieten

  • Förderung der Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte und in Medizinischen Versorgungszentren
  • monatliche Förderung von 1.750 Euro durch Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
  • Kontakt: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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Förderung von Weiterbildungskursen

Weiterbildungsscheck Sachsen

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Der Freistaat Sachsen und die EU fördern Ihre Weiterbildungskurse mit Zuschüssen. Über den Weiterbildungsscheck Sachsen werden 60 oder 80 Prozent der Kosten nach Kursende zurückerstattet. 80 % der Weiterbildungskosten erhalten Angestellte mit einem Einkommen von unter 2.500 Euro brutto monatlich, wenn die Kurskosten mindestens 650 Euro betragen. 60 % der Kurskosten erhalten Beschäftigte, die über ein Einkommen von über 2.500 Euro und unter 4.150 Euro brutto monatlich verfügen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter über 50 Jahre,
  • Arbeit in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit.

Die Kosten der Weiterbildung müssen hier mindestens 1.000 Euro betragen.
Dauer:
Weiterbildungen mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2014, Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses oder der verbindlichen Anmeldung vorliegen
Kontakt: Sächsische Aufbaubank

Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitsdienst

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Der Freistaat Sachsen finanziert den Kurs „Weiterbildung für das Öffentliche Gesundheitswesen“ am Bildungszentrum Meißen und fördert die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW).
Dauer:
dauerhaft
Kontakt:
Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Förderungen durch Krankenhäuser und andere Institutionen

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  • Die Kreisärztekammer Dresden (Stadt) erstattet Weiterbildungsassistenten mit Dienstsitz Dresden Gebühren für Weiterbildungskurse. Nach absolviertem Kurs werden bis maximal 50,00 Euo der Kosten pro Jahr gefördert.

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Unterstützung bei Wohnung und/oder Kinderbetreuung

Die sächsischen Kliniken und Krankenhäuser unterstützen Sie bei der Wohnungssuche, übernehmen teilweise Umzugskosten, und helfen Ihnen bei der Betreuung Ihrer Kinder.

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Weitere Förderungen

Durchgängige Facharztweiterbildung & Stellenbörse

Kontakt: Landratsamt Vogtlandkreis unter „Ärzte fürs Vogtland“

Facharztweiterbildung im Verbund

Kontakt: Malteser Karrierechancen