Weiterbildung
Für Ihre ärztliche Weiterbildung in Sachsen ist die Sächsische Landesärztekammer verantwortlich. Ziel der Weiterbildung ist es zunächst, in dem von Ihnen gewählten Fachgebiet die Qualifikation als Facharzt zu erwerben. Aufbauend auf der erfolgreichen Facharztprüfung ist später in dem entsprechenden Gebiet auch eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder Zusatz-Weiterbildungen möglich.
Planung Ihrer Weiterbildung
Information über Dauer und Inhalt
Für die Planung Ihrer Weiterbildung ist die Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer die wichtigste Grundlage. Sie regelt die gesamte ärztliche Weiterbildung in Sachsen, unter anderem die Dauer der Weiterbildung in dem von Ihnen gewählten Fachgebiet und die Inhalte, in Verbindung mit den dazugehörigen Weiterbildungsrichtlinien. Je nach Fachgebiet dauert eine Weiterbildung zum Facharzt in der Regel fünf bis sechs Jahre. Wenn nötig, können Sie Ihre Weiterbildung auch in Teilzeit absolvieren, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich dann entsprechend. Sie können sich in der Weiterbildungsordnung beispielsweise auch darüber informieren, welche Abschnitte Ihrer Weiterbildung Sie im stationären beziehungsweise im ambulanten Bereich absolvieren müssen. Auch mögliche Weiterbildungszeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind dort geregelt.
Information über weiterbildungsbefugte Ärzte
Wichtig für Ihre Planung ist weiterhin, dass absolvierte Weiterbildungszeiten nur dann anerkannt werden können, wenn Sie unter der Leitung von der Sächsischen Landesärztekammer zur Weiterbildung befugter Ärzte erfolgt. Beachten Sie deshalb in der verlinkten Übersicht unbedingt, über welche Weiterbildungsbefugnis ein Arzt für Ihr Fachgebiet verfügt, das heißt, für welche Dauer Sie sich einen Weiterbildungsabschnitt bei ihm für Ihre Weiterbildung anrechnen lassen können. So können sie vermeiden, „Leerzeiten“ zu absolvieren.
- Information über Weiterbildungsbefugnisse
Sächsische Landesärztekammer
Referat Weiterbildung/Prüfungswesen
0351 8267-317 oder -319
Information über mögliche Weiterbildungsorte
Wichtig für die Entscheidung, wo Sie Ihre Weiterbildung absolvieren werden, können zudem auch die vielfältigen Förderangebote während der Weiterbildungszeit sein, die Ihnen sächsische Krankenhäuser, Niederlassungen oder der Öffentliche Gesundheitsdienst im Freistaat bieten.
Und nicht zuletzt spielt die Atmosphäre an Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz eine wichtige Rolle, beispielsweise die Person Ihres Weiterbilders, der von Ihnen empfundene Lernfortschritt in Ihrer Weiterbildung, das kollegiale Klima im Haus oder auch die Frage, ob Sie Ihre Weiterbildung wenn nötig in Teilzeit absolvieren können. Wenn Sie niemanden kennen, der in dem Krankenhaus Ihrer Wahl arbeitet, hilft am besten eine kurze Hospitation vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages weiter, um andere Assistenzärzte nach den Erfahrungen mit ihrer Weiterbildung zu fragen und davon für die eigene Entscheidung zu profitieren.
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, von außerhalb zur Weiterbildung nach Sachsen zu kommen, können Sie sich unter der Rubrik Leben in Sachsen zunächst allgemein über den Freistaat informieren.
Bewerbung für Ihre Weiterbildung
Krankenhaus
Das Krankenhausregister Sachsen bietet Ihnen neben dem Stellenmarkt aller sächsischen Krankenhäuser eine Krankenhaussuche nach Landkreisen und kreisfreien Städten. So entgehen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Weiterbildungsplatz auch interessante kleinere Häuser in ländlicheren Gebieten nicht. Über die Klinikdirektsuche finden Sie zudem auf Anhieb alle Details zu einem Krankenhaus.
Niederlassung
Für Fragen zur Weiterbildung bei niedergelassenen Fachärzten oder Hausärzten können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen wenden.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Stellenausschreibungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen finden Sie über den Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Anmeldung bei der Sächsischen Landesärztekammer
Alle Ärztinnen und Ärzte, die im Besitz einer ärztlichen Approbation oder ärztlichen Berufserlaubnis sind, gehören als Pflichtmitglieder der Sächsischen Landesärztekammer an, wenn sie im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder – soweit sie ihren Beruf nicht ausüben – ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Dies ist im Sächsischen Heilberufekammergesetz festgelegt. Sie sind entsprechend der Meldeordnung verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit oder – soweit Sie Ihren Beruf nicht ausüben – der Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Freistaat Sachsen, bei der Sächsischen Landesärztekammer anzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit einem Meldebogen. Zusammen mit dem Meldebogen ist die Approbation bzw. Berufserlaubnis – amtlich oder notariell beglaubigt – einzureichen oder im Original vorzulegen. Weitere Urkunden, beispielsweise über akademische Grade und Titel und sofern ausländische akademische Grade und Titel vorliegen, deren deutsche Übersetzung, müssen ebenfalls amtlich oder notariell beglaubigt eingereicht oder im Original vorgelegt werden. Falls danach noch Nachweise fehlen, werden Sie von der Sächsischen Landesärztekammer benachrichtigt.
- Einsenden der Anmeldeunterlagen per Post
Sächsische Landesärztekammer
Berufsregister
Frau Susanne Richter
Schützenhöhe 16
01099 Dresden - Persönliche Vorlage der Anmeldeunterlagen
Sächsische Landesärztekammer
Berufsregister
Frau Susanne Richter
Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Telefon: 0351 8267-360
E-Mail: berufsregister@slaek.de
sowie in den Bezirksgeschäftsstellen der Sächsischen Landesärztekammer:
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Arztausweis
Die Sächsische Landesärztekammer stellt Ihnen auf Antrag einen Arztausweis aus. Der Ausweis dient unter anderem gegenüber Apothekern dazu, Sie als Arzt auszuweisen und somit als Berechtigung, ärztliche Verordnungen (Rezepte) auszustellen. So können auch nicht zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassene Ärzte – beispielsweise Rentner – gegen Privatbezahlung oder nach Absprache mit der Krankenversicherung für Familienangehörige Rezepte ausstellen. Das Antragsformular für den Arztausweis finden sie hier. Details zur Gültigkeit und der Höhe der Gebühren für Ausstellung und Zusendung durch die Sächsische Landesärztekammer finden sie auf dieser Seite.
- Kontakt für Fragen zum Arztausweis
Sächsische Landesärztekammer
Berufsregister
Frau Susanne Richter
Telefon: 0351 8267-360
E-Mail: berufsregister@slaek.de
Ombudsstelle der Sächsischen Landesärztekammer
Auf Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages 2001 „Ausbeutung der Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten” haben alle Ärztekammern eine Vertrauensperson bestellt, die unter Einhaltung der Verschwiegenheit Hilfe suchenden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung steht. Auch bei Schwierigkeiten während Ihrer Weiterbildung können Sie sich an die Ombudsstelle der Sächsischen Landesärztekammer wenden.
Weiterführende Links
Broschüre „Stex in der Tasche“ (pdf)
Perspektive Hausarzt, Informationsbroschüre Berufsbild Hausarzt, Deutscher Hausärzteverband (pdf)
Fort-und Weiterbildungsangebote der Sächsischen Landesärztekammer
Online- Fortbildungskalender der Sächsischen Landesärztekammer zur Recherche nach anerkannten Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen in Sachsen
Informationen für ausländische Ärzte
Deutsches Ärzteblatt
Ärztezeitung



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