Weiterbildung

Weiterbildung

Für Ihre ärzt­li­che Wei­ter­bil­dung in Sach­sen ist die Säch­si­sche Lan­des­ärz­te­kam­mer ver­ant­wort­lich. Ziel der Wei­ter­bil­dung ist es zunächst, in dem von Ihnen gewähl­ten Fach­ge­biet die Qua­li­fi­ka­tion als Fach­arzt zu erwer­ben. Auf­bau­end auf der erfolg­rei­chen Fach­arzt­prü­fung ist spä­ter in dem ent­spre­chen­den Gebiet auch eine Spe­zia­li­sie­rung in Schwer­punk­ten oder Zusatz-​Weiterbildungen möglich.

Pla­nung Ihrer Weiterbildung

Infor­ma­tion über Dauer und Inhalt

Für die Pla­nung Ihrer Wei­ter­bil­dung ist die Wei­ter­bil­dungs­ord­nung der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer die wich­tigste Grund­lage. Sie regelt die gesamte ärzt­li­che Wei­ter­bil­dung in Sach­sen, unter ande­rem die Dauer der Wei­ter­bil­dung in dem von Ihnen gewähl­ten Fach­ge­biet und die Inhalte, in Ver­bin­dung mit den dazu­ge­hö­ri­gen Wei­ter­bil­dungs­richt­li­nien. Je nach Fach­ge­biet dau­ert eine Wei­ter­bil­dung zum Fach­arzt in der Regel fünf bis sechs Jahre. Wenn nötig, kön­nen Sie Ihre Wei­ter­bil­dung auch in Teil­zeit absol­vie­ren, wenn sie min­des­tens die Hälfte der regel­mä­ßi­gen Arbeits­zeit beträgt. Die Wei­ter­bil­dungs­zeit ver­län­gert sich dann ent­spre­chend. Sie kön­nen sich in der Wei­ter­bil­dungs­ord­nung bei­spiels­weise auch dar­über infor­mie­ren, wel­che Abschnitte Ihrer Wei­ter­bil­dung Sie im sta­tio­nä­ren bezie­hungs­weise im ambu­lan­ten Bereich absol­vie­ren müs­sen. Auch mög­li­che Wei­ter­bil­dungs­zei­ten im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst sind dort geregelt.

Infor­ma­tion über wei­ter­bil­dungs­be­fugte Ärzte

Wich­tig für Ihre Pla­nung ist wei­ter­hin, dass absol­vierte Wei­ter­bil­dungs­zei­ten nur dann aner­kannt wer­den kön­nen, wenn Sie unter der Lei­tung von der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer zur Wei­ter­bil­dung befug­ter Ärzte erfolgt. Beach­ten Sie des­halb in der ver­link­ten Über­sicht unbe­dingt, über wel­che Wei­ter­bil­dungs­be­fug­nis ein Arzt für Ihr Fach­ge­biet ver­fügt, das heißt, für wel­che Dauer Sie sich einen Wei­ter­bil­dungs­ab­schnitt bei ihm für Ihre Wei­ter­bil­dung anrech­nen las­sen kön­nen. So kön­nen sie ver­mei­den, „Leer­zei­ten“ zu absolvieren.

  • Infor­ma­tion über Wei­ter­bil­dungs­be­fug­nisse
    Säch­si­sche Lan­des­ärz­te­kam­mer
    Refe­rat Weiterbildung/​Prüfungswesen
    0351 8267-​317 oder -319
Infor­ma­tion über mög­li­che Weiterbildungsorte

Wich­tig für die Ent­schei­dung, wo Sie Ihre Wei­ter­bil­dung absol­vie­ren wer­den, kön­nen zudem auch die viel­fäl­ti­gen För­der­an­ge­bote wäh­rend der Wei­ter­bil­dungs­zeit sein, die Ihnen säch­si­sche Kran­ken­häu­ser, Nie­der­las­sun­gen oder der Öffent­li­che Gesund­heits­dienst im Frei­staat bie­ten.

Und nicht zuletzt spielt die Atmo­sphäre an Ihrem zukünf­ti­gen Arbeits­platz eine wich­tige Rolle, bei­spiels­weise die Per­son Ihres Wei­ter­bil­ders, der von Ihnen emp­fun­dene Lern­fort­schritt in Ihrer Wei­ter­bil­dung, das kol­le­giale Klima im Haus oder auch die Frage, ob Sie Ihre Wei­ter­bil­dung wenn nötig in Teil­zeit absol­vie­ren kön­nen. Wenn Sie nie­man­den ken­nen, der in dem Kran­ken­haus Ihrer Wahl arbei­tet, hilft am bes­ten eine kurze Hos­pi­ta­tion vor der Unter­zeich­nung eines Arbeits­ver­tra­ges wei­ter, um andere Assis­tenz­ärzte nach den Erfah­run­gen mit ihrer Wei­ter­bil­dung zu fra­gen und davon für die eigene Ent­schei­dung zu pro­fi­tie­ren.

Falls Sie mit dem Gedan­ken spie­len, von außer­halb zur Wei­ter­bil­dung nach Sach­sen zu kom­men, kön­nen Sie sich unter der Rubrik Leben in Sach­sen zunächst all­ge­mein über den Frei­staat informieren.

Bewer­bung für Ihre Weiterbildung

Kran­ken­haus

Das Kran­ken­haus­re­gis­ter Sach­sen bie­tet Ihnen neben dem Stel­len­markt aller säch­si­schen Kran­ken­häu­ser eine Kran­ken­haus­su­che nach Land­krei­sen und kreis­freien Städ­ten. So ent­ge­hen Ihnen bei der Suche nach einem geeig­ne­ten Wei­ter­bil­dungs­platz auch inter­es­sante klei­nere Häu­ser in länd­li­che­ren Gebie­ten nicht. Über die Kli­nik­di­rekt­su­che fin­den Sie zudem auf Anhieb alle Details zu einem Krankenhaus.

Nie­der­las­sung

Für Fra­gen zur Wei­ter­bil­dung bei nie­der­ge­las­se­nen Fach­ärz­ten oder Haus­ärz­ten kön­nen Sie sich an die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Sach­sen wenden.

Öffent­li­cher Gesundheitsdienst

Stel­len­aus­schrei­bun­gen für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst in Sach­sen fin­den Sie über den Lan­des­ver­band Sach­sen der Ärzte und Zahn­ärzte im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst.

Anmel­dung bei der Säch­si­schen Landesärztekammer

Alle Ärztin­nen und Ärzte, die im Besitz einer ärzt­li­chen Appro­ba­tion oder ärzt­li­chen Berufs­er­laub­nis sind, gehö­ren als Pflicht­mit­glie­der der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer an, wenn sie im Frei­staat Sach­sen ihren Beruf aus­üben oder – soweit sie ihren Beruf nicht aus­üben – ihren Haupt­wohn­sitz in Sach­sen haben. Dies ist im Säch­si­schen Heil­be­ru­fe­kam­mer­ge­setz fest­ge­legt. Sie sind ent­spre­chend der Mel­de­ord­nung ver­pflich­tet, sich inner­halb eines Monats nach Auf­nahme der ärzt­li­chen Tätig­keit oder – soweit Sie Ihren Beruf nicht aus­üben – der Anmel­dung des Haupt­wohn­sit­zes im Frei­staat Sach­sen, bei der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer anzu­mel­den. Die Anmel­dung erfolgt mit einem Mel­de­bo­gen. Zusam­men mit dem Mel­de­bo­gen ist die Appro­ba­tion bzw. Berufs­er­laub­nis – amt­lich oder nota­ri­ell beglau­bigt – ein­zu­rei­chen oder im Ori­gi­nal vor­zu­le­gen. Wei­tere Urkun­den, bei­spiels­weise über aka­de­mi­sche Grade und Titel und sofern aus­län­di­sche aka­de­mi­sche Grade und Titel vor­lie­gen, deren deut­sche Über­set­zung, müs­sen eben­falls amt­lich oder nota­ri­ell beglau­bigt ein­ge­reicht oder im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den. Falls danach noch Nach­weise feh­len, wer­den Sie von der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer benachrichtigt.

  • Ein­sen­den der Anmel­de­un­ter­la­gen per Post
    Säch­si­sche Lan­des­ärz­te­kam­mer
    Berufs­re­gis­ter
    Frau Susanne Rich­ter
    Schüt­zen­höhe 16
    01099 Dresden
  • Per­sön­li­che Vor­lage der Anmel­de­un­ter­la­gen
    Säch­si­sche Lan­des­ärz­te­kam­mer
    Berufs­re­gis­ter
    Frau Susanne Rich­ter
    Schüt­zen­höhe 16
    01099 Dres­den
    Tele­fon: 0351 8267-​360
    E-​Mail: berufsregister@slaek.de
    sowie in den Bezirks­ge­schäfts­stel­len der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer:
    Bezirks­ge­schäfts­stelle Leip­zig

    Bezirks­ge­schäfts­stelle Chemnitz

Arzt­aus­weis

Die Säch­si­sche Lan­des­ärz­te­kam­mer stellt Ihnen auf Antrag einen Arzt­aus­weis aus. Der Aus­weis dient unter ande­rem gegen­über Apo­the­kern dazu, Sie als Arzt aus­zu­wei­sen und somit als Berech­ti­gung, ärzt­li­che Ver­ord­nun­gen (Rezepte) aus­zu­stel­len. So kön­nen auch nicht zur ver­trags­ärzt­li­chen Tätig­keit zuge­las­sene Ärzte – bei­spiels­weise Rent­ner – gegen Pri­vat­be­zah­lung oder nach Abspra­che mit der Kran­ken­ver­si­che­rung für Fami­li­en­an­ge­hö­rige Rezepte aus­stel­len. Das Antrags­for­mu­lar für den Arzt­aus­weis fin­den sie hier. Details zur Gül­tig­keit und der Höhe der Gebüh­ren für Aus­stel­lung und Zusen­dung durch die Säch­si­sche Lan­des­ärz­te­kam­mer fin­den sie auf die­ser Seite.

  • Kon­takt für Fra­gen zum Arzt­aus­weis
    Säch­si­sche Lan­des­ärz­te­kam­mer
    Berufs­re­gis­ter
    Frau Susanne Rich­ter
    Tele­fon: 0351 8267-​360
    E-​Mail: berufsregister@slaek.de

Ombuds­stelle der Säch­si­schen Landesärztekammer

Auf Beschluss des 104. Deut­schen Ärzte­ta­ges 2001 „Aus­beu­tung der Arbeits­kraft und Über­las­tung von Ärztin­nen und Ärzten” haben alle Ärzte­kam­mern eine Ver­trau­ens­per­son bestellt, die unter Ein­hal­tung der Ver­schwie­gen­heit Hilfe suchen­den Ärztin­nen und Ärzten zur Ver­fü­gung steht. Auch bei Schwie­rig­kei­ten wäh­rend Ihrer Wei­ter­bil­dung kön­nen Sie sich an die Ombuds­stelle der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer wenden.

Wei­ter­füh­rende Links

Bro­schüre „Stex in der Tasche“ (pdf)
Per­spek­tive Haus­arzt, Infor­ma­ti­ons­bro­schüre Berufs­bild Haus­arzt, Deut­scher Haus­ärz­te­ver­band (pdf)
Fort-​und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bote der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer
Online- ​Fortbildungskalender der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer zur Recher­che nach aner­kann­ten Fort-​und Wei­ter­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen in Sach­sen
Infor­ma­tio­nen für aus­län­di­sche Ärzte
Deut­sches Ärzte­blatt
Ärzte­zei­tung