Facharztprüfung
Haben Sie alle von der Weiterbildungsordnung geforderten Zeiten und Inhalte Ihrer Weiterbildung absolviert, können Sie bei der Sächsischen Landesärztekammer die Zulassung zur Facharztprüfung beantragen. Mit dem Antrag müssen Sie die darin geforderten Nachweise über Ihre Weiterbildungszeiten erbringen.
- Fragen zur Zulassung für die FacharztprüfungSächsische Landesärztekammer
Referat Weiterbildung/Prüfungswesen
Schützenhöhe 16,01099 Dresden
Tel.: 0351 8267-314, -315, -316
E-Mail: weiterbildung@slaek.de
Sind Ihre Weiterbildungsnachweise vollständig, werden Sie zur Prüfung zugelassen und eingeladen. Die Facharztprüfung findet vor einer Prüfungskommission der Sächsischen Landesärztekammer statt.
Anerkennungsurkunde
Nach bestandener Facharztprüfung erhalten Sie von der Sächsischen Landesärztekammer die Anerkennungsurkunde ausgehändigt. Sie ist die Bestätigung, dass Sie Ihre Weiterbildung zum Facharzt erfolgreich abgeschlossen haben.
Wie weiter?
Nun stehen Ihnen alle Möglichkeiten der ärztlichen Tätigkeit in Sachsen im Rahmen Ihres Fachgebietes offen. Sie können zwischen zahlreichen interessanten Stellenangeboten aus den drei Hauptsäulen des Gesundheitswesens wählen: stationärer Bereich, ambulanter Bereich oder öffentlicher Gesundheitsdienst. Sie können sich ebenfalls dafür entscheiden, Ihre Weiterbildung fortzusetzen. Sie können Schwerpunktkompetenzen und Zusatzbezeichnungen entsprechend der Weiterbildungsordnung erlangen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch unter Arzt in Sachsen im Bereich Weiterbildung.



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