Fördermittel für Ärzte im ländlichen Raum

Bis 2013 stehen noch Fördermittel in Höhe von 146 Millionen Euro für den ländlichen Raum Sachsens zur Verfügung. Durch die Fördermittel können Ärzte und/oder Gemeinden unterstützt werden bei:

  • Ausstattung neuer Arztpraxis oder Erweiterung der Ausstattung für zusätzliche medizinische Angebote,
  • Sanierung der Außenhülle (Dach, Fassade, Fenster) bestehender Praxisgebäude,
  • Bauliche Umnutzung leer stehender Gebäude zu einer Arztpraxis,
  • Mehrkosten für auf medizinische Dienstleistungen ausgerichtete Ausstattung in Fahrzeugen,
  • Eigenem Wohnsitz: Umnutzung/ Wiedernutzung leer stehender ländlicher Bausubstanz.

Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbarem Zuschuss auf Basis bezahlter Rechnungen und erbrachter Leistungen. Der Fördersatz beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzung: Nur in Orten bis 5.000 Einwohner. Das Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Planungsleistungen im Vorfeld sind jedoch möglich.

Weitere Informationen: Förderungen für Ärzte auf dem Land